Informationen zur Ausbildung
Den kompletten Ausbildungkatalog könnt Ihr euch hier zum Ausdrucken herunterladen.
Robin DR400 (D-EPTA):
Historie:
Die Flugschule des Motorflugvereins Ballenstedt e.V. wurde bereits kurz nach der Vereinsgründung im Jahr 1993 als
Ausbildungsstätte für Privatluftfahrzeugführer genehmigt. Gerade in den Jahren kurz nach der Wiedervereinigung
bestand ein hoher Bedarf an Ausbildungsmöglichkeiten, um die neu gewonnenen Freiheiten auch und gerade in der
Luft ausleben und eine Pilotenlizenz erwerben zu können.
Viele gegenwärtige und ehemalige Mitglieder des Vereins, aber auch eine große Anzahl freier Piloten haben darauf in den ersten 20 Jahren die Ausbildung zum Privatpiloten (PPL) sowie zusätzliche Qualifikationen wie z.B. die Ausbildung im kontrollierten Sichtflug (CVFR), im Nachtflug (NVFR), die Schleppberechtigung für Segelflugzeuge sowie diverse Umschulungen auf verschiedenen Luftfahrzeugmustern absolviert.
Die Flugschule wird seit Beginn vom Motorflugverein Ballenstedt betrieben und greift auf die Räumlichkeiten des Vereins sowie auf die Vereinsluftfahrzeuge zurück. Eine Voraussetzung für die Ausbildung ist somit immer die Mitgliedschaft im Motorflugverein.
Viele gegenwärtige und ehemalige Mitglieder des Vereins, aber auch eine große Anzahl freier Piloten haben darauf in den ersten 20 Jahren die Ausbildung zum Privatpiloten (PPL) sowie zusätzliche Qualifikationen wie z.B. die Ausbildung im kontrollierten Sichtflug (CVFR), im Nachtflug (NVFR), die Schleppberechtigung für Segelflugzeuge sowie diverse Umschulungen auf verschiedenen Luftfahrzeugmustern absolviert.
Die Flugschule wird seit Beginn vom Motorflugverein Ballenstedt betrieben und greift auf die Räumlichkeiten des Vereins sowie auf die Vereinsluftfahrzeuge zurück. Eine Voraussetzung für die Ausbildung ist somit immer die Mitgliedschaft im Motorflugverein.
EASA-Zertifizierung 2014:
Im Jahr 2014 standen wir, so wie alle anderen Flugschulen in Deutschland, vor der Herausforderung den Ausbildungsbetrieb gemäß den damals neuen EASA-Regularien zu reorganisieren und neu genehmigen zu lassen.
Seit dem Jahr 2015 ist unsere Flugschule als genehmigte Ausbildungsorganisation mit der Genehmigungsnummer
DE.ST.ATO 002
und damit als zweite Flugschule in Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt zertifiziert und zugelassen. Seitdem bilden wir Luftfahrer gemäß der EU-Verordnung 1178/2011 aus und sind berechtigt, folgende Ausbildungen durchzuführen:
Selbstverständlich stehen unsere Fluglehrer auch für Auffrischungsschulungen zum Erhalt der Klassenberechtigung SEP(land) sowie für Übungsflüge nach längeren Pausen, zur Wiedererlangung einer Klassenberechtigung sowie zur Unterstützung bei der Planung von Flügen (z.B. ins Ausland) zur Verfügung.
und damit als zweite Flugschule in Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt zertifiziert und zugelassen. Seitdem bilden wir Luftfahrer gemäß der EU-Verordnung 1178/2011 aus und sind berechtigt, folgende Ausbildungen durchzuführen:
- Ausbildung zum Privatluftfahrzeugführer PPL(A)
- Ausbildung zum Privatluftfahrzeugführer LAPL(A)
- Ausbildung zur Nachtflugberechtigung NFQ
- Ausbildung zur Klassenberechtigung für einmotorige kolbenmotorgetriebene Landflugzeuge SEP(land)
- Unterschiedsschulungen für komplexe Flugzeugmuster (z.B. für Verstellpropeller und Einziehfahrwerk)
- Unterschiedsschulung An2
Selbstverständlich stehen unsere Fluglehrer auch für Auffrischungsschulungen zum Erhalt der Klassenberechtigung SEP(land) sowie für Übungsflüge nach längeren Pausen, zur Wiedererlangung einer Klassenberechtigung sowie zur Unterstützung bei der Planung von Flügen (z.B. ins Ausland) zur Verfügung.
Ausbildungsflugzeuge:
Die Flugschule des Motorflugvereins Ballenstedt e.V. verwendet im Normalfall die vereinseigenen Flugzeuge des
Motorflugvereins. Diese Flugzeuge sind in der Schule gemeldet, sind entsprechend versichert (z.B. zusätzliche
Unfallversicherung und Kaskoversicherung) sowie werden gemäß Betriebshandbuch durch einen professionellen
Wartungsbetrieb gewartet. Bei Bedarf können nach vorheriger Absprache und nach entsprechender Meldung bei der
Landesluftfahrtbehörde auch andere Flugzeuge (z.B. das eigene!) für die Ausbildung eingesetzt werden.
Cessna 172 (D-EGGJ):
Die Cessna 172 ist ein Hochdecker in Ganzmetallbauweise mit 4 Sitzplätzen. Der Erstflug der Vorgängerversion fand
am 12.06.1955 statt. Aufgrund der Einfachheit und der guten Flugleistungen wurden bis heute über 44000 C172 in
verschiedensten Versionen gebaut.
Die Motorleistungen variieren hierbei von 145 bis 210PS, es gibt die Maschine mit festem oder einziehbarem Bugradfahrwerk.
Hervorzuheben sind die sehr guten Langsamflugeigenschaften sowie die sehr kurzen Start- und Landestrecken, so dass
die C172 weltweit eine große Verbreitung auch als Schulflugzeug fand.
In unserer Flugschule wird die C172 hauptsächlich für die Anfängerausbildung aber auch für den Erwerb der
Nachtflugqualifikation genutzt.
Modell: | Cessna 172P |
Baujahr: | 1981 |
Motorleistung: | 160 PS |
Reisegeschwindigkeit: | 111kt (200 km/h) |
Dienstgipfelhöhe: | 4100 m |
Abfluggewicht max.: | 1089 kg |
Reichweite: | 1000 km |

Robin DR400 (D-EPTA):
Die Robin DR 400 ist ein einmotoriges Leichtflugzeug des Herstellers Robin aus Frankreich. Es handelt sich um einen
freitragenden Tiefdecker in Holzbauweise. Charakteristisch sind die nach oben abgewinkelten Außenflügel. Die
Motorleistungen variieren hierbei von 135 bis 200PS, es gibt die Maschine mit Benzin- und mit Dieselmotor.
Hervorzuheben sind die gutmütigen Flugeigenschaften sowie das sehr geringe Eigengewicht und die hohe Zuladung.
In unserer Flugschule wird die DR400 für die Fortgeschrittenenausbildung, aber auch für den Erwerb der
Nachtflugqualifikation genutzt.
Modell: | DR400 155cdi |
Baujahr: | 2013 |
Motorleistung: | 155 PS |
Reisegeschwindigkeit: | 113kt (210 km/h) |
Dienstgipfelhöhe: | 5000 m |
Abfluggewicht max.: | 1100 kg |
Reichweite: | 1100 km |

Ausbildungsmöglichkeiten:
PPL(A):
Die PPL(A) (Private Pilot Licence - Aircraft) ist eine weltweit anerkannte Lizenz zum nichtgewerblichen Führen von
Flugzeugen. Mit erfolgreicher Ausbildung erwerben Sie zugleich die Klassenberechtigung (CR) für einmotorige
Landflugzeuge mit Kolbenmotor (SEP-land). Diese berechtigt zum Führen nahezu aller bekannten zwei- und
viersitzigen, und nach entsprechender Einweisung auch größerer Flugzeuge (auch ausländisch zugelassener) unter
Sichtflugbedingungen (VFR) am Tag.
Ist ein englisches Flugfunkzeugnis (BZF1 oder AZF) vorhanden, ist mit der PPL(A) sogar ein weltweites Fliegen möglich. Sie dürfen nach Lizenzerwerb ohne weitere Pflichtzeiten sofort Passagiere unentgeltlich mitnehmen. Für den Erwerb der PPL(A) sind 45 praktische Flugstunden vorgeschrieben. Nach dem Sammeln von etwas Flugerfahrung sind der Erwerb einer Berechtigung zum Führen von Wasserflugzeugen (SEP-sea)*, der Schleppflugberechtigung für Segelflugzeuge (ST) oder einer Kunstflugberechtigung (acro)* im Nachgang problemlos möglich.
Planen Sie später noch weitergehende Ausbildungen wie z.B. der Erwerb der Nachtflugberechtigung (NR), der Instrumentenflugberechtigung (IFR)*, einer Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge (MEP)* oder der Erwerb einer Fluglehrberechtigung (FI)* ist die PPL(A) eine zwingende Voraussetzung.
* aktuell nicht an der Flugschule des MFV Ballenstedt
LAPL(A):
Ist ein englisches Flugfunkzeugnis (BZF1 oder AZF) vorhanden, ist mit der PPL(A) sogar ein weltweites Fliegen möglich. Sie dürfen nach Lizenzerwerb ohne weitere Pflichtzeiten sofort Passagiere unentgeltlich mitnehmen. Für den Erwerb der PPL(A) sind 45 praktische Flugstunden vorgeschrieben. Nach dem Sammeln von etwas Flugerfahrung sind der Erwerb einer Berechtigung zum Führen von Wasserflugzeugen (SEP-sea)*, der Schleppflugberechtigung für Segelflugzeuge (ST) oder einer Kunstflugberechtigung (acro)* im Nachgang problemlos möglich.
Planen Sie später noch weitergehende Ausbildungen wie z.B. der Erwerb der Nachtflugberechtigung (NR), der Instrumentenflugberechtigung (IFR)*, einer Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge (MEP)* oder der Erwerb einer Fluglehrberechtigung (FI)* ist die PPL(A) eine zwingende Voraussetzung.
* aktuell nicht an der Flugschule des MFV Ballenstedt
Die Leicht-Privatpilotenlizenz LAPL A (Light Aircraft Pilot Licence) berechtigt zum Fliegen von einmotorigen,
kolbenmotorgetriebenen Landflugzeugen bis max. 2000 kg Abfluggewicht mit max. 4 Personen am Tag unter
Sichtflugbedingungen im In- und EU-Ausland. Sie ist nicht weltweit gültig.
Mit erfolgreicher Ausbildung erwerben Sie zugleich die Klassenberechtigung (CR) für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor (SEP-land). Diese berechtigt zum Führen nahezu aller bekannten zwei- und viersitzigen Flugzeuge unter Sichtflugbedingungen (VFR) am Tag.
Ist ein englisches Flugfunkzeugnis (BZF1 oder AZF) vorhanden, ist mit der LAPL(A) ein europaweites Fliegen möglich. Können Sie nach dem Lizenzerwerb 10 Flugstunden nachweisen, so dürfen Sie auch bis zu 3 Passagiere unentgeltlich mitnehmen. Für den Erwerb der LAPL(A) sind 30 praktische Flugstunden vorgeschrieben. Im Gegensatz zur EASA FCL Lizenz dürfen Sie keine ausländisch zugelassenen Flugzeuge führen und Sie können Ihre Lizenz nicht in eine ausländische Lizenz (z.B. USA) umschreiben.
Sollte dieses, oder auch der Erwerb weitergehender Berechtigungen (siehe PPL(A)) zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt werden, so kann an unserer Flugschule jederzeit eine Erweiterung vom LAPL auf den EASA FCL PPL(A) durchgeführt werden.
Unsere Empfehlung: Melden Sie sich zum PPL(A) an, selbst wenn sie einen LAPL(A) anstreben, dann können Sie während der Ausbildung sowohl das eine als auch das andere machen
Nachtflug:
Mit erfolgreicher Ausbildung erwerben Sie zugleich die Klassenberechtigung (CR) für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor (SEP-land). Diese berechtigt zum Führen nahezu aller bekannten zwei- und viersitzigen Flugzeuge unter Sichtflugbedingungen (VFR) am Tag.
Ist ein englisches Flugfunkzeugnis (BZF1 oder AZF) vorhanden, ist mit der LAPL(A) ein europaweites Fliegen möglich. Können Sie nach dem Lizenzerwerb 10 Flugstunden nachweisen, so dürfen Sie auch bis zu 3 Passagiere unentgeltlich mitnehmen. Für den Erwerb der LAPL(A) sind 30 praktische Flugstunden vorgeschrieben. Im Gegensatz zur EASA FCL Lizenz dürfen Sie keine ausländisch zugelassenen Flugzeuge führen und Sie können Ihre Lizenz nicht in eine ausländische Lizenz (z.B. USA) umschreiben.
Sollte dieses, oder auch der Erwerb weitergehender Berechtigungen (siehe PPL(A)) zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt werden, so kann an unserer Flugschule jederzeit eine Erweiterung vom LAPL auf den EASA FCL PPL(A) durchgeführt werden.
Unsere Empfehlung: Melden Sie sich zum PPL(A) an, selbst wenn sie einen LAPL(A) anstreben, dann können Sie während der Ausbildung sowohl das eine als auch das andere machen
Die Nachtflugausbildung berechtigt zum Fliegen in der Nacht, genauer gesagt: in der Zeit nach der sog. Bürgerlichen
Abenddämmerung, also ca. 35 bis 40 Minuten nach Sonnenuntergang bis zur Bürgerlichen Morgendämmerung, also
ca. 35 bis 40 Minuten vor Sonnenaufgang.
Mit Erwerb der Nachtflugberechtigung, kurz NFQ (Night Flying Qualification), erübrigt sich der stressige Gedanke, noch vor Dunkelheit wieder am Heimatflugplatz landen zu müssen. Mit dieser Zusatzqualifikation ist eine zeitlich flexible Rückkehr am Abend auch dann möglich, wenn die Sonne schon untergegangen ist.
Die Nachtflugausbildung ist zudem Voraussetzung für die IFR-Ausbildung.
Die Ausbildung umfasst 5 Flugstunden bei Nacht, die lt. EU.VO 1178/2011 innerhalb von 6 Monaten zu absolvieren sind. Zu Beginn erhalten Sie eine theoretische Einweisung über die Besonderheiten des Fliegens bei Nacht.
Mit Erwerb der Nachtflugberechtigung, kurz NFQ (Night Flying Qualification), erübrigt sich der stressige Gedanke, noch vor Dunkelheit wieder am Heimatflugplatz landen zu müssen. Mit dieser Zusatzqualifikation ist eine zeitlich flexible Rückkehr am Abend auch dann möglich, wenn die Sonne schon untergegangen ist.
Die Nachtflugausbildung ist zudem Voraussetzung für die IFR-Ausbildung.
Die Ausbildung umfasst 5 Flugstunden bei Nacht, die lt. EU.VO 1178/2011 innerhalb von 6 Monaten zu absolvieren sind. Zu Beginn erhalten Sie eine theoretische Einweisung über die Besonderheiten des Fliegens bei Nacht.
Vom Beginn bis zur Prüfung…:
Voraussetzungen für die Ausbildung (PPL bzw. LAPL):- es muss eine Mitgliedschaft im MFV Ballenstedt e.V. (Träger der Flugschule) bestehen
- der Flugschüler muss bei der Luftfahrtbehörde gemeldet sein
- der Flugschüler muss von der Luftsicherheitsbehörde zur Ausbildung zugelassen sein
- es muss eine medizinische Tauglichkeit mind. Klasse 2 (bzw. LAPL) bestehen
- Aufnahmeantrag Mitgliedschaft im MFV an den Vorstand des MFV stellen (Schülermitgliedschaft oder Vollmitglied)
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Kopie der Fahrerlaubnis (Vorder- und Rückseite)
- Ausbildungsvertrag
- die mit der Flugschule ausgefüllte Schülermeldung an das LVA schicken (Luftfahrtbehörde - Herr Heinrich) https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/luftverkehr
- einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUEP) zusammen mit einer Kopie der Schülermeldung per Post an das LVA schicken (Luftsicherheitsbehörde - Herr Hänsch) - das Ergebnis der ZUEP an die Flugschule mailen (PDF) https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/luftsicherheit
- eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg einholen und das Ergebnis an die Flugschule mailen (PDF) https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_inhalt.html?nn=3503942
- die Flugtauglichkeitsuntersuchung (Medical) für Klasse 2 (oder LAPL) bei einem zugelassenem Fliegerarzt durchführen und eine Kopie des Medicals an die Flugschule mailen (PDF)
- zum Fernlehrgang bei der Fa. CAT anmelden und Fernlehrgang beginnen oder Theoriekurs an der Flugschule beginnen (Voraussetzung für einen Theoriekurs sind mind. 3 Schüler gleichzeitig)
- Absolvieren eines Lehrgangs zum Erwerb des Flugfunkzeugnisses (BZF2) (Voraussetzung für einen BZF-Lehrgang an der Flugschule sind mind. 3 BZF-Schüler gleichzeitig)
- wenn etwa die Hälfte der Theoriefächer absolviert ist und das Funksprechzeugnis erworben wurde, kann parallel mit der praktischen Ausbildung begonnen werden
- nach Absolvierung des Fernlehrgangs* / Theoriekurses, Abnahme der theoretischen Prüfung bei der Luftfahrtbehörde (* zusätzlich zum Fernlehrgang sind immer mind. 10h ergänzender Nahunterricht an der Flugschule vorgeschrieben)
- nach Absolvierung der praktischen Ausbildung folgt die praktische Prüfung bei einem von der Luftfahrtbehörde bestellten Prüfer
Die gesamte Ausbildung dauert erfahrungsgemäß zwischen 6 Monaten und 2 Jahren (je nach „Wetterglück“, den
Voraussetzungen und den zeitlichen Möglichkeiten des Flugschülers und natürlich auch des Fluglehrers).
Ausbildungskosten:
Beispielrechnung PPL(A):eBook-Lizenz 499,-€ / Kombi eBook + Papier: 699,-€ (Stand 03/2025) | |
17,50€/h (ab 175,-€ bei 10h ...) | |
1300,-€ | |
ca. 300,-€ (bei Lehrgang mit mind. 3 BZF-Schülern) | |
195,-€/h (ab ca. 9000,-€ ...) realistischerweise benötigen "reine Fußgänger" hier häufig etwas mehr (ca. 50...55h) | |
ca. 500,-€ | |
zusammen ab ca. 35,-€ | |
ca. 15,-€ | |
ca. 150,-€ | |
ca. 195...300€ | |
??? (z.B. Navigationsrechner, Headset, u.s.w …) |
Ein Headset (Kopfsprechgarnitur) kann kostenlos ausgeliehen (Headsets liegen immer in den Flugzeugen), aber
natürlich auch selbst erworben werden (ab ca. 200,-€). Einen Navigationsrechner (CX3 oder ähnlich) kann man
preiswert im Internet erwerben (z.B. ebay).
Insgesamt betragen die Kosten der Ausbildung zur PPL(A) realistisch zwischen 11000€ … 13000€ (je nach individuellen Vorkenntnissen, „Talent“ und zeitlichen Möglichkeiten des Schülers).
Beispielrechnung LAPL(A):
Insgesamt betragen die Kosten der Ausbildung zur PPL(A) realistisch zwischen 11000€ … 13000€ (je nach individuellen Vorkenntnissen, „Talent“ und zeitlichen Möglichkeiten des Schülers).
eBook-Lizenz 499,-€ / Kombi eBook + Papier: 699,-€ (Stand 03/2025) | |
17,50€/h (ab 175,-€ bei 10h ...) | |
1000,-€ | |
ca. 300,-€ (bei Lehrgang mit mind. 3 BZF-Schülern) | |
195,-€/h (ab ca. 9000,-€ ...) realistischerweise benötigen "reine Fußgänger" hier häufig etwas mehr (ca. 35...40h) | |
ca. 400,-€ | |
zusammen ab ca. 35,-€ | |
ca. 15,-€ | |
ca. 150,-€ | |
ca. 195...300€ | |
??? (z.B. Navigationsrechner, Headset, u.s.w …) |
Ein Headset (Kopfsprechgarnitur) kann kostenlos ausgeliehen (Headsets liegen immer in den Flugzeugen), aber
natürlich auch selbst erworben werden (ab ca. 200,-€). Einen Navigationsrechner (CX3 oder ähnlich) kann man
preiswert im Internet erwerben (z.B. ebay).
Insgesamt betragen die Kosten der Ausbildung zur LAPL(A) realistisch zwischen 8000€ … 10500€ (je nach individuellen Vorkenntnissen, „Talent“ und zeitlichen Möglichkeiten des Schülers).
Insgesamt betragen die Kosten der Ausbildung zur LAPL(A) realistisch zwischen 8000€ … 10500€ (je nach individuellen Vorkenntnissen, „Talent“ und zeitlichen Möglichkeiten des Schülers).