Pilotenausbildung im Harz | MFV Ballenstedt e.V.
Fliegen lernen am Flugplatz Ballenstedt
Der Motorflugverein Ballenstedt e.V. bietet eine umfassende Pilotenausbildung im Harz an. Unsere Flugschule am Verkehrslandeplatz Ballenstedt-Harz begleitet Flugschüler vom ersten Schnupperflug bis zur Privatpilotenlizenz. Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Fluglehrer auf modernen Vereinsflugzeugen wie der Cessna 172 und der Robin DR400.
Ob PPL(A), LAPL(A), Nachtflugberechtigung oder Auffrischungsschulung – bei uns erlebt Ihr die Faszination des Motorflugs direkt im Herzen des Harzes.
Den kompletten Ausbildungkatalog könnt Ihr euch hier zum Ausdrucken herunterladen.Historie:
Viele gegenwärtige und ehemalige Mitglieder des Vereins, aber auch eine große Anzahl freier Piloten haben darauf in den ersten 20 Jahren die Ausbildung zum Privatpiloten (PPL) sowie zusätzliche Qualifikationen wie z.B. die Ausbildung im kontrollierten Sichtflug (CVFR), im Nachtflug (NVFR), die Schleppberechtigung für Segelflugzeuge sowie diverse Umschulungen auf verschiedenen Luftfahrzeugmustern absolviert.
Die Flugschule wird seit Beginn vom Motorflugverein Ballenstedt betrieben und greift auf die Räumlichkeiten des Vereins sowie auf die Vereinsluftfahrzeuge zurück. Eine Voraussetzung für die Ausbildung ist somit immer die Mitgliedschaft im Motorflugverein.
EASA-Zertifizierung 2014:
Welche Pilotenausbildungen bieten wir an?
Unsere Flugschule bildet Privatpiloten gemäß den aktuellen europäischen EASA-Regularien aus. Die Ausbildung kombiniert theoretischen Unterricht mit praktischen Flugstunden direkt am Flugplatz Ballenstedt.
- PPL(A) – Privatpilotenlizenz für Motorflugzeuge
- LAPL(A) – Light Aircraft Pilot Licence
- Nachtflugberechtigung (NFQ)
- SEP(land)-Klassenberechtigung
- Einweisungen und Unterschiedsschulungen
- Auffrischungsschulungen und Übungsflüge
Voraussetzungen für die Pilotenausbildung
Für die Ausbildung zum Privatpiloten sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Voraussetzungen sind unter anderem ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical), ausreichende Deutschkenntnisse sowie die Mitgliedschaft im Motorflugverein Ballenstedt e.V.
Unsere Fluglehrer unterstützen Euch bei allen organisatorischen Fragen – vom ersten Informationsgespräch bis zur praktischen Prüfung.
und damit als zweite Flugschule in Sachsen-Anhalt vom Landesverwaltungsamt zertifiziert und zugelassen. Seitdem bilden wir Luftfahrer gemäß der EU-Verordnung 1178/2011 aus und sind berechtigt, folgende Ausbildungen durchzuführen:
- Ausbildung zum Privatluftfahrzeugführer PPL(A)
- Ausbildung zum Privatluftfahrzeugführer LAPL(A)
- Ausbildung zur Nachtflugberechtigung NFQ
- Ausbildung zur Klassenberechtigung für einmotorige kolbenmotorgetriebene Landflugzeuge SEP(land)
- Unterschiedsschulungen für komplexe Flugzeugmuster (z.B. für Verstellpropeller und Einziehfahrwerk)
- Unterschiedsschulung An2
Selbstverständlich stehen unsere Fluglehrer auch für Auffrischungsschulungen zum Erhalt der Klassenberechtigung SEP(land) sowie für Übungsflüge nach längeren Pausen, zur Wiedererlangung einer Klassenberechtigung sowie zur Unterstützung bei der Planung von Flügen (z.B. ins Ausland) zur Verfügung.
Ausbildungsflugzeuge:
| Modell: | Cessna 172P |
| Baujahr: | 1981 |
| Motorleistung: | 160 PS |
| Reisegeschwindigkeit: | 111kt (200 km/h) |
| Dienstgipfelhöhe: | 4100 m |
| Abfluggewicht max.: | 1089 kg |
| Reichweite: | 1000 km |
Robin DR400 (D-EPTA):
| Modell: | DR400 155cdi |
| Baujahr: | 2013 |
| Motorleistung: | 155 PS |
| Reisegeschwindigkeit: | 113kt (210 km/h) |
| Dienstgipfelhöhe: | 5000 m |
| Abfluggewicht max.: | 1100 kg |
| Reichweite: | 1100 km |
Ausbildungsmöglichkeiten:
PPL(A):Ist ein englisches Flugfunkzeugnis (BZF1 oder AZF) vorhanden, ist mit der PPL(A) sogar ein weltweites Fliegen möglich. Sie dürfen nach Lizenzerwerb ohne weitere Pflichtzeiten sofort Passagiere unentgeltlich mitnehmen. Für den Erwerb der PPL(A) sind 45 praktische Flugstunden vorgeschrieben. Nach dem Sammeln von etwas Flugerfahrung sind der Erwerb einer Berechtigung zum Führen von Wasserflugzeugen (SEP-sea)*, der Schleppflugberechtigung für Segelflugzeuge (ST) oder einer Kunstflugberechtigung (acro)* im Nachgang problemlos möglich.
Planen Sie später noch weitergehende Ausbildungen wie z.B. der Erwerb der Nachtflugberechtigung (NR), der Instrumentenflugberechtigung (IFR)*, einer Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge (MEP)* oder der Erwerb einer Fluglehrberechtigung (FI)* ist die PPL(A) eine zwingende Voraussetzung.
* aktuell nicht an der Flugschule des MFV Ballenstedt
Mit erfolgreicher Ausbildung erwerben Sie zugleich die Klassenberechtigung (CR) für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor (SEP-land). Diese berechtigt zum Führen nahezu aller bekannten zwei- und viersitzigen Flugzeuge unter Sichtflugbedingungen (VFR) am Tag.
Ist ein englisches Flugfunkzeugnis (BZF1 oder AZF) vorhanden, ist mit der LAPL(A) ein europaweites Fliegen möglich. Können Sie nach dem Lizenzerwerb 10 Flugstunden nachweisen, so dürfen Sie auch bis zu 3 Passagiere unentgeltlich mitnehmen. Für den Erwerb der LAPL(A) sind 30 praktische Flugstunden vorgeschrieben. Im Gegensatz zur EASA FCL Lizenz dürfen Sie keine ausländisch zugelassenen Flugzeuge führen und Sie können Ihre Lizenz nicht in eine ausländische Lizenz (z.B. USA) umschreiben.
Sollte dieses, oder auch der Erwerb weitergehender Berechtigungen (siehe PPL(A)) zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt werden, so kann an unserer Flugschule jederzeit eine Erweiterung vom LAPL auf den EASA FCL PPL(A) durchgeführt werden.
Unsere Empfehlung: Melden Sie sich zum PPL(A) an, selbst wenn sie einen LAPL(A) anstreben, dann können Sie während der Ausbildung sowohl das eine als auch das andere machen
Mit Erwerb der Nachtflugberechtigung, kurz NFQ (Night Flying Qualification), erübrigt sich der stressige Gedanke, noch vor Dunkelheit wieder am Heimatflugplatz landen zu müssen. Mit dieser Zusatzqualifikation ist eine zeitlich flexible Rückkehr am Abend auch dann möglich, wenn die Sonne schon untergegangen ist.
Die Nachtflugausbildung ist zudem Voraussetzung für die IFR-Ausbildung.
Die Ausbildung umfasst 5 Flugstunden bei Nacht, die lt. EU.VO 1178/2011 innerhalb von 6 Monaten zu absolvieren sind. Zu Beginn erhalten Sie eine theoretische Einweisung über die Besonderheiten des Fliegens bei Nacht.
Vom Beginn bis zur Prüfung…:
Voraussetzungen für die Ausbildung (PPL bzw. LAPL):- es muss eine Mitgliedschaft im MFV Ballenstedt e.V. (Träger der Flugschule) bestehen
- der Flugschüler muss bei der Luftfahrtbehörde gemeldet sein
- der Flugschüler muss von der Luftsicherheitsbehörde zur Ausbildung zugelassen sein
- es muss eine medizinische Tauglichkeit mind. Klasse 2 (bzw. LAPL) bestehen
- Aufnahmeantrag Mitgliedschaft im MFV an den Vorstand des MFV stellen (Schülermitgliedschaft oder Vollmitglied)
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Kopie der Fahrerlaubnis (Vorder- und Rückseite)
- Ausbildungsvertrag
- die mit der Flugschule ausgefüllte Schülermeldung an die Luftfahrtbehörde senden
- einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZUEP)zusammen mit einer Kopie der Schülermeldung an die Luftsicherheitsbehörde senden
- eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg einholen und das Ergebnis an die Flugschule mailen (PDF) https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_inhalt.html?nn=3503942
- die Flugtauglichkeitsuntersuchung (Medical) für Klasse 2 (oder LAPL) bei einem zugelassenem Fliegerarzt durchführen und eine Kopie des Medicals an die Flugschule mailen (PDF)
- zum Fernlehrgang bei der Fa. CAT anmelden und Fernlehrgang beginnen oder Theoriekurs an der Flugschule beginnen (Voraussetzung für einen Theoriekurs sind mind. 3 Schüler gleichzeitig)
- Absolvieren eines Lehrgangs zum Erwerb des Flugfunkzeugnisses (BZF2) (Voraussetzung für einen BZF-Lehrgang an der Flugschule sind mind. 3 BZF-Schüler gleichzeitig)
- wenn etwa die Hälfte der Theoriefächer absolviert ist und das Funksprechzeugnis erworben wurde, kann parallel mit der praktischen Ausbildung begonnen werden
- nach Absolvierung des Fernlehrgangs* / Theoriekurses, Abnahme der theoretischen Prüfung bei der Luftfahrtbehörde (* zusätzlich zum Fernlehrgang sind immer mind. 10h ergänzender Nahunterricht an der Flugschule vorgeschrieben)
- nach Absolvierung der praktischen Ausbildung folgt die praktische Prüfung bei einem von der Luftfahrtbehörde bestellten Prüfer
Ausbildungskosten (Stand Mai 2026):
Beispielrechnung PPL(A):| eBook-Lizenz 499,-€ / Kombi eBook + Papier: 699,-€ (Stand 05/2026) | |
| 17,50€/h (ab 175,-€ bei 10h ...) | |
| 1300,-€ | |
| ca. 300,-€ (bei Lehrgang mit mind. 3 BZF-Schülern) | |
| 210,-€/h (ab ca. 9000,-€ ...) realistischerweise benötigen "reine Fußgänger" hier häufig etwas mehr (ca. 50...55h) | |
| ca. 500,-€ | |
| zusammen ab ca. 35,-€ | |
| ca. 15,-€ | |
| ca. 150,-€ | |
| ca. 210...300€ | |
| ??? (z.B. Navigationsrechner, Headset, u.s.w …) |
Insgesamt betragen die Kosten der Ausbildung zur PPL(A) realistisch zwischen 11.500€ … 13.500€ (je nach individuellen Vorkenntnissen, „Talent“ und zeitlichen Möglichkeiten des Schülers).
| eBook-Lizenz 499,-€ / Kombi eBook + Papier: 699,-€ (Stand 05/2026) | |
| 17,50€/h (ab 175,-€ bei 10h ...) | |
| 1000,-€ | |
| ca. 300,-€ (bei Lehrgang mit mind. 3 BZF-Schülern) | |
| 195,-€/h (ab ca. 6000,-€ ...) realistischerweise benötigen "reine Fußgänger" hier häufig etwas mehr (ca. 35...40h) | |
| ca. 400,-€ | |
| zusammen ab ca. 35,-€ | |
| ca. 15,-€ | |
| ca. 150,-€ | |
| ca. 210...300€ | |
| ??? (z.B. Navigationsrechner, Headset, u.s.w …) |
Insgesamt betragen die Kosten der Ausbildung zur LAPL(A) realistisch zwischen 8.300€ … 10.800€ (je nach individuellen Vorkenntnissen, „Talent“ und zeitlichen Möglichkeiten des Schülers).
Weitere Informationen
Mehr über unsere Vereinsflugzeuge erfahrt Ihr auf der Seite Flugzeuge.
Informationen zum Flugplatz findet Ihr unter Flugplatz Ballenstedt.
Ihr möchtet zunächst einen Einführungsflug oder Schnupperflug verschenken? Dann besucht unsere Seite Gutscheine & Schnupperflüge.



